Filiale CCL Langenhagen
Langjährige Kundenbeziehungen
Ihr Hörgeräte-Partner - seit 2012 für Sie im Norden Hannovers
Der Marktplatz von Langenhagen ist ein lebendiger, zentraler Anlaufpunkt im Norden der Region Hannover. Hier haben wir 2012, im Außenbereich des CCL, ein modernes Hörakustik-Fachgeschäft mit 2 Hörkabinen zur individuellen diskreten Beratung und Versorgung als neue Filiale für Sie eröffnet.
Mit Frau Petra Hortig betreut Sie eine langjährige Mitarbeiterin, die als Hörakustikerin über viel Erfahrung beim engagierten und persönlichen Betreuen unterschiedlichster Kunden mit ganz individuellen Bedürfnissen verfügt.
Unsere Filiale in Langenhagen befindet sich direkt am Marktplatz 5 im Außenbereich des CCL.
Sie finden uns in der Südwestecke des Platzes auf der Seite der Sparkasse.
Inhabergeführter Meisterbetrieb
Hörakustik-Meister Frank Mantai gewährleistet Hörlösungen nach Maß
Als Inhaber von Ihr Hörgeräte-Partner mit seinen Filialen in Langenhagen, Sarstedt und Pattensen steht Frank Mantai für meisterliche Qualität bei der individuellen Versorgung von Hörminderungen. Langjährige Erfahrung im Umgang mit Hörsystemen sowie sein Meistertitel von 2007 haben ihn gelehrt, dass einzig die Qualität der Anpassung über den Erfolg einer Hörgeräte-Versorgung entscheidet.
Unser Leistungsumfang für Sie in Langenhagen
- 2 moderne Hörkabinen zur individuellen Kundenbetreuung
- Hörsysteme-Reparaturservice für alle Marken
- Kostenlose Hörtests – auch ohne Anmeldung jederzeit möglich
- Individuell gefertigter Lärmschutz für Hobby, Beruf sowie ruhigen Schlaf
- Persönliche Beratung rund ums gute Hören – Sprechen Sie uns einfach an!
Petra Hortig
Hörakustikerin
Frau Hortig betreut Sie umfassend in allen Fragen rund um Ihre Versorgung.
Kontaktdaten
- Marktplatz 5 · 30853 Langenhagen
- 0 511 - 35 33 37 87
- 0 511 - 35 33 37 97
- ccl@ihr-hoergeraete-partner.com
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag:
9.00 bis 13.00 und 14.00 bis 18.00 Uhr
Samstag sowie Hausbesuche nach Vereinbarung
Kontaktformular
Bitte geben Sie uns rechtzeitig Bescheid, falls Sie einen mit uns vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können. Bei Nichterscheinen ohne vorherige Absage behalten wir uns vor, Ihnen ein Ausfallhonorar zu berechnen.